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KOSMETISCHER ARBEITSSTUHL MIT HOCKER

Objektbezeichnung:Arbeitsstuhl
erweiterte Objektbezeichnung:Kosmetik-Arbeitsstuhl
Sachgruppe:Frisör
Kosmetika
Hersteller:Unbekannt
Ort:Deutschland
Datierung:1950er Jahre
Maße:H: 110 cm, B: 58 cm, L: 140 cm, H: 50 cm (Sitzhöhe)
Material:Metall
Kunststoff
Technik:gepolstert
vernickelt
geschraubt
Mit der Einführung der Zwangsinnungen am Ende des 19. Jahrhunderts übernahmen die Frisöre auch Aufgaben der Kosmetikerin. Das war notwendig, weil dieser Berufsstand nur in wenigen ganz großen Städten als Innungsverband hätte zusammengefasst und mit einem Statut versehen werden können. Damit die Kosmetiker in kleineren Städten oder auf dem Land erfasst würden, wurden die Kosmetiker den Frisören zugeordnet. Dafür durften sie Teilarbeiten wie Gesichtsmassage oder Maniküre in die Ausbildungs- und Prüfungsordnung aufnehmen. Nach dem 2. Weltkrieg verloren die Kosmetiker in den Innungen an Einfluß, bis schließlich in den 1960er Jahren neben der Maniküre auch die kleine Gesichtsbehandlung Teil der Ausbildungs- und Prüfungsordnung wurde. - Dafür braucht der Frisörberuf diesen Behandlungsstuhl. Er entspricht der typischen Gestaltung in den 1960er Jahren: Kunststoffbezug, Kunststofflehne und Metallfüße. Der Stuhl selbst lässt sich horizontal und vertikal verstellen. Mit dem Hocker zusammen konnte sich die Kundin in ihrer ganzen Körperlänge entspannen. Die Nackenstütze ist wichtig für besondere Behandlungen. Dafür steht die Kosmetikerin hinter der Kundin.

Inventarnummer: Fr151

Signatur: keine Signatur

Abbildungsrechte: Herr Zopfs Friseurmuseum