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Bescheinigung

Objektbezeichnung:Dokument
Sachgruppe:Frisör
Öffentlichkeit und Gemeinwesen
Hersteller:Stadt Neumünster
Ort:Stadt Neumünster
Datierung:1952
Maße:H: 15 cm, B: 21 cm
Material:Papier
Technik:geschöpft
gepresst
bedruckt
beschrieben
Bescheinigung, das Ersatzinformationen für verlorene Unterlagen gebracht werden mussten, wenn deutsche Landsleute aus den östlichen Gebieten ihre staatsbürgerlichen Rechte in Anspruch nahmen. In diesem Falle geht es um die Nationalität und die deutsche Staatsangehörigkeit des Frisörmeisters Philipp Zopf und seiner Familienmitglieder, das durch die Landesregierung im Sinnes des Artikels 116 (§ 1 GG) bescheinigt wird.

Inventarnummer: Dok100

Signatur: Schriftzug (Vorn: Bescheinigung; Dem Friseurmeister Ph.Zopf... wird bescheinigt, dass er aufgrund des erlasses..., Landesminister des Inneren...im Sinne des Artikel 116 (§1 GG) als Deutscher gilt. Er ist somit einem deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt...)

Abbildungsrechte: Herr Zopfs Friseurmuseum