Zur letzten Objektsuche | Zum Album hinzufügen |
|
|
Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter, vom 24. 1. 1952 |
|
Die Gesetzesväter und Parlamentarier in der provisorischen Hauptstadt in Bonn dachten schon beizeiten an die physische und andere Belastungen werdender Mütter. In den 26 §§ des Gesetzeswerkes sind aus der damaligen Sicht die mögliche Probleme einer Schwangeren behandelt. Das Gesetz dürfte seitdem mehrere Novellierungen durchlaufen haben. Inventarnummer: dok114 Signatur: Schriftzug (vorn: Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz); Vom 24. Januar 1952. Zu beziehen durch: Pötters Formula-Verlag Nordhorn.) Abbildungsrechte: Herr Zopfs Friseurmuseum |
Name des Museums
Titel des Bildes
Titel des Bildes